Ausfüllhilfe 

Wir weisen darauf hin, dass wir Sie nur mit gültiger
Heilmittelverordnung  behandeln dürfen.
Daher bitten wir Sie, diese Verordnung auf Richtigkeit zu überprüfen.
Sollte diese vom Arzt nicht korrekt ausgefüllt sein,
wird die Leistung von Ihrer Krankenkasse abgelehnt.

Die wichtigsten Punkte auf die sie achten müssen finden sie unten.

Bitte beachten Sie:
Heilmittelverordnungen sind ab Ausstellungsdatum
nur 28 Tage gültig, darüber hinaus muss die HMV vom Arzt erneuert werden. 

1. Podologische Therapie
2. Angaben zum Patienten: Name, Adresse, Ausstellungsdatum..
Wichtig Gebürenpflichtig oder befreit ? richtig angekreuzt ? 

3. gültiger ICD10- code ? z.B. E10.74, E10.74, E14.74

4.Diagnosegruppe? DF = Diab. Fußsyndrom
                                    NF= Neuropathisches Fußsyndrom
                                    QF= Schädigung am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms

5.Leitsymptomatik.   a= Hornhautabtragung
                                     b= Nagelbearbeitung
                                     c= podologische Komplexbehandlung

6. Therapiebericht
7. Hausbesuch
8. Therapiefrequenz  (in der Regel 4-6 Wochen)
9. dringender Behandlungsbedarf ( wird nur selten angekreuzt)
10. Therapieziel
11.Arztstempel + Unterschrift

Wichtig: Bitte überprüfen Sie ob Ihre Heilmittelverordnung einen dieser ICD-10- Code aufweist. 

Achtung: Heilmittelverordnungen verlieren nach 28 Tagen ihre Gültigkeit!

Beispiel: Heilmittelverordnung für Nagelspangentherapie bei eingewachsenem Nagel 

je nach Befund dauert die Behandlung zwischen wenigen Wochen und mehereren Monaten. Das Wecheln der Spange findet alle 2 - 8 Wochen statt. 

Privatrezept für Selbstzahler

Podologische Leistungen sind Umsatzsteuerpflichtig (19%)
sofern sie nicht aufgrund ärztlicher Anordnung erfolgen.

Nur bei Vorlage eines gültigen Privatrezeptes, aus dem hervorgeht, dass die Behandlung von Ihrem Arzt angeordnet wird, entfällt für Sie die Umsatzsteuer von 19%. Für alle weiteren privaten Leistungen wird die Umsatzsteuer in Ihrer privaten Rechnung berechnet und an das Finanzamt abgeführt.

Auf dem Privatrezept muss die Podologische Komplexbehandlung oder med. Fußpflege verordnet sein. Die Anzahl kann vom Arzt beliebig festgelegt werden ( bei regelmäßiger Podologischer Behandlung ist das Rezept 1 Jahr gültig)  Es begründet die Heilbehandlung als medizinisch notwendige Maßnahme z.B. zur vermeidung von Hautschädigungen oder verdicktem oder verändertem Nagelwachstum. 

Podologische Behandlung mit Rezept 
Ab 54,00 €


     Podologische Teilbehandlung 

mit Rezept 

     (z. B. eingewachsener Nagel, Hühnerauge entfernen oder Druckstelle)

  38,00 €


Nagelspange/ Kunststoffspange
ab 54€